VERWALTUNG

VERWALTUNG

Allgemeine Verwaltung

  • Erfassung der Stammdaten des Verwaltungsobjekt
  • Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden
  • Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt
  • Verwaltung von Hausakten, Belegen und sonstigen Unterlagen des Verwaltungsobjekt
  • Buchhaltung aller Ein- und Ausgaben


Mietverwaltung

  • Stammdatenerfassung der Mieter
  • Mietersuche, Bonitätsprüfung, Vertragserstellung, Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen
  • Sicherstellung und Verwaltung von Mietkautionen
  • Korrespondenz und Regelung aller Angelegenheiten mit den Mietern
  • Beitreibung offener Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen einschließlich der Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahren
  • Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung und Einziehung von Nachforderungen
  • Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Prüfung und Zahlung aller Ausgaben im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen


WEG-Verwaltung 

  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Kaufmännische Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Rechnungsprüfung und Begleichung von Forderungen in Namen der WEG
  • Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung sowie der Wirtschaftspläne
  • Rücklagenbildung für Instandhaltungen
  • Korrespondenz und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen


 Technische Verwaltung

  • Überwachung und Sicherstellung des laufenden Betriebs der technischen Einrichtungen
  • Abschluss und Kündigung von Lieferverträgen, Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen, Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen sowie des Winter- und Straßendienstes nebst der Kontrolle und Überwachung der beauftragten Personen)
  • Veranlassung notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Überwachung und Abnahme
  • Gelegentliche Begehungen zur Feststellung etwaiger Mängel des Verwaltungsobjekts
  • Information des Auftraggebers über alle Mängel und wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich des Verwaltungsobjekts 


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