VERWALTUNG
Allgemeine Verwaltung
- Erfassung der Stammdaten des Verwaltungsobjekt
- Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden
- Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
- Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt
- Verwaltung von Hausakten, Belegen und sonstigen Unterlagen des Verwaltungsobjekt
- Buchhaltung aller Ein- und Ausgaben
Mietverwaltung
- Stammdatenerfassung der Mieter
- Mietersuche, Bonitätsprüfung, Vertragserstellung, Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen
- Sicherstellung und Verwaltung von Mietkautionen
- Korrespondenz und Regelung aller Angelegenheiten mit den Mietern
- Beitreibung offener Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen einschließlich der Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahren
- Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung und Einziehung von Nachforderungen
- Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Prüfung und Zahlung aller Ausgaben im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
WEG-Verwaltung
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Kaufmännische Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
- Rechnungsprüfung und Begleichung von Forderungen in Namen der WEG
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung sowie der Wirtschaftspläne
- Rücklagenbildung für Instandhaltungen
- Korrespondenz und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Technische Verwaltung
- Überwachung und Sicherstellung des laufenden Betriebs der technischen Einrichtungen
- Abschluss und Kündigung von Lieferverträgen, Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen, Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen sowie des Winter- und Straßendienstes nebst der Kontrolle und Überwachung der beauftragten Personen)
- Veranlassung notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Überwachung und Abnahme
- Gelegentliche Begehungen zur Feststellung etwaiger Mängel des Verwaltungsobjekts
- Information des Auftraggebers über alle Mängel und wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich des Verwaltungsobjekts